Beitrags- und Abtretungsordnung

von Bündnis 90/Die GRÜNEN Kreisverband Hamm/ Westf.

Beschlossen am 10.03.1998 von der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes der Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN Hamm, geändert in der Mitgliederversammlung vom 21.03.2002 und in der Mitgliederversammlung am 12.07.2018. Gültig in ihrer aktuellen Fassung.

§ 1 Beiträge
Die Mitglieder von Bündnis 90/Die GRÜNEN, Kreisverband Hamm/Westf., entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mind. 12 € im Monat, dabei sollen sich die Mitglieder an ihrem monatlichen Nettoeinkommen orientieren.

Der Mindestbeitrag für nicht steuerpflichtige und geringverdienende Mitglieder beträgt 6 € im Monat.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 2 Abtretungen
Mitglieder der Rats- und Bezirksfraktionen und VertreterInnen in Aufsichts- und Verwaltungsräten führen von ihren monatlichen Aufwandsentschädigungen in folgender Höhe an den Kreisverband Hamm ab:
a) BezirksvertreterInnen, BV-Fraktionsvorsitzende, Aufsichtsrats-, Beirats- und Verwaltungsmitglieder: 50 %
b) RatsvertreterInnen, Ratsfraktionsvorsitzende, BV-VorsteherInnen und BürgermeisterInnen: 40 %

Mitglieder der Rats- und Bezirksfraktionen und VertreterInnen in Aufsichts- und Verwaltungsräten führen von dem Teil ihrer Sitzungsgelder, der über 50 € liegt, 50 % an den Kreisverband ab. Die Höhe der Vergütungen/Sitzungsgelder sind dem Kassierer mitzuteilen.

Alle Ausnahmen von dieser Beitrags- und Abtretungsordnung werden von dem geschäftsführenden Vorstand mit den Betroffenen erörtert. Anschließend entscheidet der Kreisverbandsvorstand in nichtöffentlicher Sitzung.

§ 3 Finanzbeirat (FB)
Der Finanzbeirat setzt sich zusammen aus dem Kreiskassierer, einem weiteren Mitglied des Kreisverbandsvorstandes, einem von der Mitgliederversammlung gewähltem Vertreter und zwei VertreterInnen der Mandatsträgerkonferenz. Er besteht insgesamt aus 5 Personen. Die VertreterInnen des Kreisverbandsvorstands und der Mandatsträgerkonferenz (keine Vorstandsmitglieder) sowie der von der Mitgliederversammlung gewählte Vertreter werden im Turnus der Kreisverbandsvorstandswahlen neu gewählt. Der Kreiskassierer lädt zu den Sitzungen ein. Der Finanzbeirat berichtet auf der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) in einem nichtöffentlichen Teil über seine Arbeit.

§ 4 Schlussbestimmung
Die Beitrags- und Abtretungsordnung tritt mit Zustimmung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Beitragsordnung (Fassung: 12.07.2018) Download als PDF

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen